Es bestehen momentan 1 Eingangsklasse, 4 Klassen im Primarbereich, 4 Mittelstufen- und 4 Abschlussstufen-Klassen mit ca. 9 bis 13 SchülerInnen. Die Klassen werden von Sonderschul- und Fachlehrer/-innen unterrichtet. Eine Doppelbesetzung während der Unterrichtszeiten ist die Regel. Zu den Teams gehören zusätzlich Pflegekräfte und Therapeuten aus der Logopädie, Ergo- und Physiotherapie.
Der 11-jährige Bildungsgang an unserer Schule gliedert sich in die Eingangsklasse sowie in die Primarstufe und Sekundarstufe I. Aus organisatorischen Gründen sind Klassen in Primarbereich, Mittel- und Abschlussstufe eingeteilt.
Die Schulzeit beginnt mit der Eingangsklasse (E). Der Primarbereich gliedert sich in die Eingangsklasse (E) und die Klassen P1 bis P4, die Mittelstufe in die Klassen M1 bis M4 und die Abschlussstufe in die Klassen A1 bis A4.
Gemäß dem Beschluss der Schulkonferenz gibt es an unserer Schule keine flexible Schuleingangsphase im Sinne der Regelung für die Grundschule.
Im Primarbereich werden alle Schüler eines Einschulungsjahrganges in der Regel in einer Klasse zusammen gefördert.
Dieses Schuljahrgangsklassenprinzip wird ab der Mittelstufe zugunsten einer Differenzierung in Lern- und Leistungsgruppen in Abhängigkeit der individuellen Lernvoraussetzungen aufgelöst. Diese Maßnahme kann aus schulorganisatorischen Gründen nur im Turnus von zwei Jahren erfolgen. Schwerstbehinderte SchülerInnen werden im Sinne einer sozialen Integration und in Abhängigkeit der Zusammensetzung einzelner Lerngruppen diesen zugeordnet und ggf. in einer Fördergruppe zeitweise betreut (vgl. Kapitel Schwerstbehindertenförderung).
In der Abschlussstufe werden diese Prinzipien beibehalten.
Bei vielen SchülerInnen ist das Leistungsvermögen in den einzelnen Unterrichtsfächern so uneinheitlich, dass sich der Unterricht an den individuellen Lernvoraussetzungen orientiert. Für einige Schüler ist unsere Schule auch ein nur zeitweiser bzw. vorübergehender Förderort, bevor sie ggf. zu einer anderen Förderschule oder in die Regelschule wechseln.
Bei den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten der SchülerInnen sind offene Unterrichtsformen wie Wochenplan- und Freiarbeit, Stationsverfahren sowie vorhaben- bzw. projektorientierter Unterricht wichtige Methoden, um dem individuellen Lerntempo, Lernvermögen und der Leistungsfähigkeit gerecht zu werden.
Besondere Bedeutung gewinnt hierbei ein erfahrungs- und handlungsorientierter Unterricht, der sich an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der SchülerInnen orientiert. Vor dem Hintergrund einer eingeschränkten Erfahrungswelt hat der Lehrer bzw. die Lehrerin die verantwortungsvolle Aufgabe, außerfamiliäre und außerschulische Lernerfahrungen in den Unterricht zu integrieren.
Der Unterricht gestaltet sich so, dass sowohl die fachdidaktischen Erfordernisse als auch der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf berücksichtigt werden. Dabei werden sonderpädagogische Förderansätze durch therapeutische und pflegerische Aspekte ergänzt und intensiviert.
Der schulische Tagesablauf gliedert sich in Unterricht einschließlich spezieller sonderpädagogischer Förderung und Therapie, gestaltete Freizeit, andere Angebote im Rahmen der Ganztagsschule (z. B. Arbeitsgemeinschaften) und Ruhepausen.
Arbeitsgemeinschaften, die halbjährlich gewechselt werden können, z. Zt. mit folgenden Angeboten:
Unterricht und Erziehung basieren auf den Erkenntnissen einer intensiven, individuellen Förderdiagnostik. Ein erster Schritt ist dabei ein pädagogisches Gutachten zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß AO-SF § 12. Darüber hinaus ist Förderdiagnostik ein ständiger Prozess, Bestandteil und Grundlage der sonderpädagogischen Förderung bzw. der Ermittlung sonderpädagogischer Förderbereiche. Darauf aufbauend werden Förderpläne für jeden einzelnen Schüler erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. An deren Erstellung sind außer den Lehrern auch die behandelnden Therapeuten und ggf. weitere Mitarbeiter (z.B. Krankenschwestern, Praktikanten) beteiligt.
Unter Berücksichtigung der in diesem Prozess ermittelten individuellen Lernvoraussetzungen werden die Schüler gemäß der für unsere Schule geltenden Ausbildungsordnung (AO-SF) einzelnen Bildungsgängen zugeordnet: