Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist eine schulische Einrichtung für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Der Auftrag der Schule ergibt sich aus den individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
Die Zugänge zu den unterschiedlichen Lerninhalten erfolgen u. a. über wiederkehrende Arbeits- und Sozialformen (wie z. B. Morgenkreis, Wochenpläne, u.a.) und durch ein Lernen, das Bewegungsanteile beinhaltet und spielerisch angelegt ist.
Die drei Aspekte Unterricht, Erziehung und Therapie stehen in der Förderung nebeneinander und müssen durch die Mitarbeiter individuell zugeschnitten werden. Insofern versteht sich die Schule auch als „Dienstleister“ in dem Sinne, dass für die Schüler durch das Fachwissen der Lehrer und Therapeuten sehr individuell Förderung ermöglicht wird und Förderziele erreicht werden.
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist ein Ort, an dem eine Angebotsvielfalt für die Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung besteht, die sich auf Lernangebote und Lehrmethoden bezieht. Eine solche Vielfalt kann auf Dauer nur Bestand haben, wenn ein entsprechender Rahmen (die Schulordnung) diese sichert und schützt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eindeutige Regeln für alle am Schulbetrieb Beteiligten gelten.
Ein Zusammenleben und –lernen über lange Tagesabschnitte ist nur dann möglich, wenn Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte sich zu einem verbindlichen Handeln verpflichten und sich an grundsätzliche Regeln des Zusammenlebens halten.
Schüler, Lehrer sowie Erziehungsberechtigte haben die vorliegende Schulordnung gemeinsam in verschiedenen Treffen diskutiert und in der Schulkonferenz am 16. März 2006 verabschiedet.
Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:
Ich komme pünktlich zum Unterrichtsbeginn in die Klasse. Der Gong hilft mir dabei. |
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Nach Schulschluss gehe ich zum Eingang und warte dort, bis ich abgeholt werde. |
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Während der Unterrichtszeiten bin ich im Flur besonders leise. |
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Ich verletze niemanden. |
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Ich mache niemandem Angst. |
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Ich belästige niemanden. |
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Ich beschimpfe niemanden. |
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Ich nehme anderen nichts weg und mache nichts kaputt. |
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Ich bleibe auf dem Schulgelände und verlasse es nicht. |
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Mein Mobiltelefon bleibt während der Schulzeit aus. |
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Meine Schule halte ich sauber. |
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Ich höre auf das Schulpersonal. |
Beim Beachten der Regeln helfen mir die Lehrer.
Bei wiederholten Verstößen werden meine Eltern informiert und es wird nach Verhaltensmodifikationen gesucht.
1. Sprechzeiten
Die Schule ist telefonisch von 7.30 bis 15.30 Uhr (freitags von 7.30 bis 14.00 Uhr) erreichbar.
Mit den Lehrern können Sprechzeiten vereinbart werden. Telefonnummer: 02821/899370.
Die Erziehungsberechtigten gewährleisten, jederzeit telefonisch erreichbar zu sein, damit in dringenden Fällen eine Benachrichtigung erfolgen kann (ggf. über Notfalladresse).
2. Informationsfluss
Falls Adressen, Telefonnummern u. ä. sich ändern, ist eine sofortige Information der Lehrkräfte, der Therapeuten sowie des Busunternehmens erforderlich.
3. Schule / Elternhaus
Der Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus ist für den Erfolg und das Wohlbefinden der Schüler von großer Bedeutung. Deshalb sollten alle Erziehungsberechtigten an den angebotenen Elternsprechtagen, Elternabenden, Klassenpflegschaftssitzungen u.ä. teilnehmen, bei Bedarf Gespräche mit den Lehrern vereinbaren und eventuell Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen. In Anlehnung an die AschO (= Allgemeine Schulordnung) haben die Erziehungsberechtigten auch das Recht, nach vorheriger terminlicher Absprache am Unterricht teilzunehmen.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Eltern eine Übersicht über die geplanten Termine.
4. Schulbesuch
In der Dietrich-Bonhoeffer-Schule gilt die allgemeine Schulpflicht. Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dazu ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist nicht möglich. In nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Jedes Fehlen des Kindes (siehe auch „III. Regeln im Krankheitsfall des Kindes“) ist am ersten Tag zu entschuldigen.
Sollte ein Kind häufig unentschuldigt fehlen, erfolgen entsprechend der Allgemeinen Schuldordnung §§ 13 und 14 bestimmte Konsequenzen bzw. Ordnungsmaßnahmen (z.B. schriftliche Verweise, Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes usw.).
5. Voraussetzungen für den Unterricht
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass der Schüler dem Stundenplan der Klasse entsprechend notwendige Unterrichtsmaterialien und fachspezifische Kleidung (wie Sport- und Schwimmzeug u.ä.) mitbringt sowie ausgeruht zur Schule erscheint, wie es der Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten entspricht. Befreiungen vom Sport- oder Schwimmunterricht bedürfen einer vorherigen Information durch die Erziehungsberechtigten und eventuell eines ärztlichen Attests.
6. Handys/elektronische Kleingeräte
Das Mitführen von Mobiltelefonen ist erlaubt. Sie bleiben jedoch ausgeschaltet in der Tasche. Bei Beschädigung oder Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Das gleiche gilt für Kleingeräte wie MP3-Player, i-Pod u.a.
7. Medikamente
Soll ein Schüler während der Unterrichtszeit ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, muss ein diesbezüglicher schriftlicher Antrag des Erziehungsberechtigten sowie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden. In der Bescheinigung des Arztes ist das Medikament mit genauer Bezeichnung sowie die einzuhaltende Dosierung und Art und Zeitpunkt der Einnahme anzugeben. Die Medikamente werden in der Regel von den Krankenschwestern verabreicht - in besonderen Fällen auch von Lehrern.
8. Therapien (Logopädie, Physio- und Ergotherapie)
Die Therapeuten sind Mitarbeiter des Schulträgers. Die Therapien werden während des Schultages in Abstimmung mit dem Stundenplan der Klasse durchgeführt. Alle weiteren anfallenden Absprachen bzgl. Rezepten, Gesprächsterminen, usw. erfolgen zwischen den Erziehungsberechtigten und den Therapeuten.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, therapeutische Hilfsmittel (wie z.B. Stehbrett u.ä.) in die Schule zu bringen, wenn der Schüler nach der Schulzeit für diese Förderung nicht mehr aufnahmefähig ist. Selbstverständlich gehören mit Ferienbeginn diese Hilfsmittel wieder nach Hause, da der Schüler diese täglich benötigt.
9. Klassenfahrten
Mehrtägige Klassenfahrten sind Bestandteil des gemeinsamen Schullebens einer Klasse und werden von der Schulkonferenz genehmigt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Wenn ein Schüler aus persönlichen oder pädagogischen Gründen ausnahmsweise nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann, besteht für die Zeit der Klassenfahrt Schulpflicht. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt in einer Partnerklasse.
10. Unterrichtsausfall
Bei Ausfall von Unterricht (nach rechtzeitiger Information durch die Schulleitung) müssen die Erziehungsberechtigten die Betreuung ihrer Kinder an diesem Tag selbst gewährleisten. Sofern die Schule ein Betreuungsangebot anbieten kann, wird dieses den Eltern entsprechend mitgeteilt.
Vertragsabschluss
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist meine Schule. Jeden Tag verbringe ich viele Stunden in der Schule, deshalb ist die Schule ein wichtiger Teil in meinem Leben. Ich kenne die Regeln meiner Schule. Ich werde sie beachten und einhalten, damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen können.
Bedburg-Hau, den __________ ___________________
(Datum) (Schüler)
Bedburg-Hau, den __________ ___________________
(Datum) (KlassenlehrerIn)
Ich habe die Schulordnung der Dietrich-Bonhoeffer-Schule gelesen und zur Kenntnis genommen.
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(Datum) (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)